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   OLG Saarbrücken, 29.04.2013 - 6 WF 77/13   

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https://dejure.org/2013,10097
OLG Saarbrücken, 29.04.2013 - 6 WF 77/13 (https://dejure.org/2013,10097)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.04.2013 - 6 WF 77/13 (https://dejure.org/2013,10097)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. April 2013 - 6 WF 77/13 (https://dejure.org/2013,10097)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Kostenverteilung nach Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs ohne ausdrückliche Kostenregelung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 99; ZPO § 91a
    Kostenverteilung nach Abschluss eines Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostenverteilung nach billigem Ermessen bei übereinstimmender Erledigungserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 794
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2013 - 6 WF 77/13
    Dabei kann § 98 S. 2 ZPO von den Parteien nicht nur ausdrücklich, sondern auch stillschweigend in der Weise abgedungen werden, dass über die Kosten des Rechtsstreits nach den allgemeinen Kostenvorschriften entschieden werden soll (BGH, FamRZ 2006, 853; vgl. auch BGH, MDR 2007, 644, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.09.2011 - XII ZB 2/11

    Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2013 - 6 WF 77/13
    Die nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 567 ff ZPO statthafte (BGH, FamRZ 2011, 1933) und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist begründet.
  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 209/05

    Kostenentscheidung nach teilweiser außergerichtlicher Einigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2013 - 6 WF 77/13
    Dabei kann § 98 S. 2 ZPO von den Parteien nicht nur ausdrücklich, sondern auch stillschweigend in der Weise abgedungen werden, dass über die Kosten des Rechtsstreits nach den allgemeinen Kostenvorschriften entschieden werden soll (BGH, FamRZ 2006, 853; vgl. auch BGH, MDR 2007, 644, jeweils m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 02.07.2020 - 13 W 2128/20

    Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention nach Vergleich

    Demgemäß sollte über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes entschieden und die Geltung der sonst eingreifenden Auslegungsregel des § 98 ZPO ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 04.02.2016 - IX ZB 28/15, juris Rn. 2; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.04.2013 - 6 WF 77/13, juris Rn. 3; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 98 Rn. 3).
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